Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Les Fondues Wyssmüller Gewinnspiel «Gruyere or not Gruyere»

Gewinnspiel

Unter der Bezeichnung « Gruyere or not Gruyere » wird ein schweizweites Gewinnspiel auf der Online-Plattform win.wyssmuller.ch durchgeführt. Teilnehmer können einen Hauptpreis und/oder verschiedene und Sofortpreise gewinnen.

Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist Les Fondues Wyssmuller® SA, Hauptsitz, Route de Villars d’Avry 6, CH-1645 Le Bry / Pont-en-Ogoz, nachstehend «LFW» genannt. Gewisse Tätigkeiten im Rahmen des Gewinnspiels werden im Auftrag von LFW durch die Agentur Campfire GmbH, Schlossstrasse 24, 2560 Nidau.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 16 Jahren. Zur Teilnahme an der Verlosung des Hauptpreises und der Wochenpreise sind nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Liechtenstein berechtigt.

Preise

Unter den Teilnehmern werden folgende Gewinne verlost:

Hauptpreis:

5x Erlebniswochenende im Gruyere in Form eines Gutscheines im Wert von je CHF 200

Sofortpreise

Insgesamt über 9000 Sofortpreise können via Sticker auf der Verpackung gewonnen werden. Barauszahlung oder Zusendung der Sofortpreise ist ausgeschlossen.

Teilnahmedauer

Die Ausgabe der Gewinnlose dauert vom 27.07.2020 bis 04.09.2020. Innerhalb dieses Zeitrahmens oder solange Vorrat werden die Sticker auf allen LFW-Verpackungen in der COOP Westschweiz erhältlich sein.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 27.07.2020; 00:00 bis am 04.09.2020; 23:59 (Teilnahmeschluss) möglich. Bis zum 31.10.20 müssen sämtliche Sofortpreise bezogen worden sein. Ebenso müssen LFW bis spätestens zu diesem Zeitpunkt die vom Teilnehmer eingegebenen Daten für die Teilnahme an der Verlosung des Hauptpreises via Webadresse zugegangen sein. Spätere Teilnahmen sind nicht möglich.

Losabgabe, Möglichkeit der Gratisteilnahme

Gratis Promotions-Code  für die Sofortpreise erhalten Sie kostenlos mit einem frankierten Antwortcouvert an Les Fondues Wyssmuller® SA, Administration, Route de Villars d’Avry 6, CH-1645 Le Bry / Pont-en-Ogoz

Registrierung, Teilnahme und Gewinnbenachrichtigung

Um am Gewinnspiel des Hauptpreises via Webadresse teilzunehmen, muss der Teilnehmer folgende Angaben eintragen: gültige E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname. Um einen Sofortpreis zu erhalten, müssen folgende Angaben eingetragen werden: gültige E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname, Postadresse. Ebenfalls müssen im Rahmen des Registrierungsvorgangs die Teilnahmebedingungen akzeptiert werden.
Der Teilnehmer muss in einem Spiel aus 5 Bildern die drei Bilder erraten, welche aus dem Gruyère stammen. Wenn 4 von 5 Bilder korrekt waren, kann an der Hauptverlosung teilgenommen werden. Die Anzahl der Teilnahme ist nicht beschränkt. Bei nicht Erreichung, kann ein neuer Versuch gestartet werden.

Ist die mitgeteilte Adresse nicht korrekt bzw. kann der Hauptpreis nicht an diese ausgeliefert werden oder scheitert die Zustellung des Haupt- oder Sofortpreises aus anderen Gründen, die nicht direkt von LFW zu vertreten sind, ist LFW berechtigt, die Haupt- oder Sofortpreise anderweitig zu vergeben und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Preise mehr. Die Postadresse wird ausschließlich zur Zustellung der Gewinne genutzt.

Die Wochenpreise werden nur innerhalb der Schweiz per Post versandt.

Aus allen Teilnehmern, die innerhalb der Teilnahmedauer teilgenommen haben und welche alle benötigten Informationen zeitgerecht angegeben haben, wird zufällig und unter notarieller Aufsicht ein Gewinner für den Hauptpreis gezogen.

Der Gewinner des Hauptpreises wird innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Teilnahmeschluss ermittelt und per E-Mail über seinen Gewinn informiert. Reagiert der Gewinner 8 Tage nicht auf die von LFW oder der im Auftrag der LFW handelnden Agentur gesendete E-Mail, ist LFW berechtigt, einen anderen Gewinner zu ziehen. Für nachrückende Gewinner kann LFW die oben genannte Frist kürzen, sollte dies für die Übergabe des Hauptpreises notwendig sein.

Die Gewinner des Hauptpreises und der Sofortpreise werden nach der persönlichen Benachrichtigung unter Angabe des Vornamens, des ersten Buchstabens des Nachnamens in LFW-Publikationen (inkl. Publikationen im Internet) veröffentlicht. Auf ausdrückliche, mit der Übermittlung der Postanschrift zu erfolgende Mitteilung des Gewinners hin wird auf die Nennung des ersten Buchstabens des Nachnamens verzichtet.
Die Gewinnzuteilung kann nicht angefochten werden. Es werden die kommunizierten Sachpreise verlost. Die Auszahlung in bar ist ausgeschlossen. Die im Rahmen der Werbung für das Gewinnspiel als Preis angepriesenen Gegenstände sind nicht zwingend bis ins Detail mit den effektiv ausgehändigten Gegenständen identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Farbe, Wert o. ä. bestehen. Sämtliche Verpflichtungen von LFW gegenüber dem Gewinner eines Sofort- oder Hauptpreises gelten mit der Aushändigung des Preises oder unbenütztem Ablauf der Abholungsfrist als restlos erfüllt. Der Anspruch auf den Sofortpreis oder den Hauptpreis ist persönlich und kann nicht abgetreten werden. Der Gewinn von Sachpreisen kann allenfalls Einkommenssteuerfolgen auslösen. Allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben sind vom Gewinner zu tragen. Bei der Teilnahme von Minderjährigen oder Unmündigen wird davon ausgegangen, dass die Teilnahme und Verwendung des Preises in Absprache mit dem gesetzlichen Vertreter erfolgt und von diesem beaufsichtigt wird.

LFW behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Ebenfalls können diese Teilnahmebedingungen jederzeit von LFW ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Durch seine Teilnahme am Gewinnspiel anerkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen vorbehaltslos an. Die Nichteinhaltung dieser Teilnahmebedingungen hat den Ausschluss von der gesamten Ziehung zur Folge. Diesfalls können allfällige Gewinne aberkannt oder zurückgefordert werden und an andere Teilnehmer vergeben werden.

Zuwiderhandlungen

LFW behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschliessen, sollten Anhaltspunkte für die versuchte oder effektive Beeinträchtigung der Gewinnchancen durch Manipulation oder anderweitige Anhaltspunkte für täuschende Machenschaften vorliegen. Die im Falle einer Zuwiderhandlung entstehenden Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Le Bry / Pont-en-Ogoz, Juni 2020